Er verteidigte 1720 seine erste Dissertation De scientiis quae iurisprudentiae studium potissimum adjuvant et exornant und wurde am 23. September 1721 mit einer weiteren Dissertation mit dem Titel De potioribus aetatum privilegiis promoviert. Danach nahm er seine Vorlesungstätigkeit an der Universität Rostock auf und erhielt an dieser vom Rat der Stadt Rostock und vom Landesherrn gemeinsam verwalteten Universität zum Beginn des Jahres 1722 vom Senat der Hansestadt Rostock eine Professur für Moral, da eine juristische Professur im Stellenplan für ihn nicht frei war. Dort erwarb auch den Magistergrad. 1730 wurde er Professor für Institutionen an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock, wiederum auf Berufung des Rostocker Rates. Ab 1735 geriet er mit dem Satyriker Christian Ludwig Liscow in Streit. 1746 erfolgte seine nächste Berufung, diesmal durch den mecklenburgischen Landesherrn, auf den Lehrstuhl für Pandekten, so dass er Mitglied des herzöglichen Teils des Collegiums wurde. Bei der Spaltung der Universität Rostock ging Mantzel 1760 mit dem gesamten Collegium Ducale an die vom Herzog neu gegründete Universität Bützow, wo er bis zu seinem Lebensende die erste juristische Professur innehatte. Mantzel war mehrfach Rektor der Universität Rostock. Für das herzogliche Haus war er nebenamtlich auch als Konsistorialrat tätig und wurde mit dem Charakter eines Kanzleirats ausgezeichnet. In Bützow war Mantzel 1762 und 1767/68 Rektor der Universität.
Sein Sohn, (Johann) Heinrich Mantzel (1723–1762), der als Magister an der Universität Rostock und als Pastor an der Petrikirche in Rostock tätig war, ist bereits 1762 verstorben.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Johann_Friedrich_Mantzel_(der_%C3%84ltere)
Er verteidigte 1720 seine erste Dissertation De scientiis quae iurisprudentiae studium potissimum adjuvant et exornant und wurde am 23. September 1721 mit einer weiteren Dissertation mit dem Titel De potioribus aetatum privilegiis promoviert. Danach nahm er seine Vorlesungstätigkeit an der Universität Rostock auf und erhielt an dieser vom Rat der Stadt Rostock und vom Landesherrn gemeinsam verwalteten Universität zum Beginn des Jahres 1722 vom Senat der Hansestadt Rostock eine Professur für Moral, da eine juristische Professur im Stellenplan für ihn nicht frei war. Dort erwarb auch den Magistergrad. 1730 wurde er Professor für Institutionen an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock, wiederum auf Berufung des Rostocker Rates. Ab 1735 geriet er mit dem Satyriker Christian Ludwig Liscow in Streit. 1746 erfolgte seine nächste Berufung, diesmal durch den mecklenburgischen Landesherrn, auf den Lehrstuhl für Pandekten, so dass er Mitglied des herzöglichen Teils des Collegiums wurde. Bei der Spaltung der Universität Rostock ging Mantzel 1760 mit dem gesamten Collegium Ducale an die vom Herzog neu gegründete Universität Bützow, wo er bis zu seinem Lebensende die erste juristische Professur innehatte. Mantzel war mehrfach Rektor der Universität Rostock. Für das herzogliche Haus war er nebenamtlich auch als Konsistorialrat tätig und wurde mit dem Charakter eines Kanzleirats ausgezeichnet. In Bützow war Mantzel 1762 und 1767/68 Rektor der Universität.
Sein Sohn, (Johann) Heinrich Mantzel (1723–1762), der als Magister an der Universität Rostock und als Pastor an der Petrikirche in Rostock tätig war, ist bereits 1762 verstorben.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Johann_Friedrich_Mantzel_(der_%C3%84ltere)
Gravesite Details
Grabstein nicht mehr vorhanden.
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